WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?
In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, wenn der Einsatzgrund eine familiäre/betriebliche Notsituation ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. Kinder im Haushalt). Bei Landwirten übernimmt im Regelfall die landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) die Kosten eines Einsatzes, z.B. bei einem Betriebsunfall, Krankheit oder Kur.
Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Sozial- und Jugendhilfeträger, Rentenversicherungsträger, Beihilfen etc.) informieren wir Sie gerne.










